Behördliche Erlaubnis nach § 11

Das bundesweit gültige Tierschutzgesetz regelt den Umgang mit Tieren. Seit letztem Jahr ist ein Zusatz in Kraft getreten, dass Menschen, die für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung durch den Halter anleiten, eine Genehmigung der zuständigen Behörde benötigen. Dadurch soll die Qualität des Trainings und insbesondere die gewaltfreie Methodik gewährleistet werden. Als ausgebildete Hundetrainerin und Verhaltensberaterin habe ich bereits im Juli 2014 den Antrag gestellt. Nach Prüfung unseres neuen Geländes durch den zuständigen Amtsveterinärarzt ist mir am 18.12.2014 die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz erteilt worden.

Die Calenberger Zeitung berichtet …

Hundetrainerin Gilda Mittag gehört zu den Prüfern im Calenberger Land, die von der zuständigen Behörde anerkannt sind. Gerade für neue Hundehalter hat sich einiges geändert und vielen Fragen ergeben. In dem Artikel stellt die Calenberger Zeitung Informationen zum neuen Hundegesetz zusammen.
Mehr hierzu ...

Der NDR berichtet ...

Hundegesetz
Seit dem 01. Juli 2013 gilt in Niedersachsen das neue Hundegesetz. Für Hundehalter sind in diesem Zusammenhang einige neue Pflichten hinzugekommen, die Redakteurin Chessica Chmura vom Norddeutschen Rundfunk im Interview mit der Hundetrainierin Gilda Mittag erläutert. Aufgenommen wurde der Bericht in der Innenstadt von Gehrden. Die Sendung wurde am 01.07.2013 im Frühstücksradio von NDR1 ausgestrahlt.

Das ZDF berichtet …

Hundeführerschein
Kann sich Ihr Hund im Alltag und der Öffentlichkeit sicher und zuverlässig bewegen und haben Sie dabei Ihren Vierbeiner jederzeit unter Kontrolle? Welches Training mit dem Hund ist erforderlich und was bedeutet der Hundeführerschein für das Halter-Hund-Team? Das Fernsehteam vom ZDF berichtete über die Novellierung des Hundegesetz in Niedersachsen und begleitete hierfür eine Prüfung mit der zugelassenen BHV-Prüferin Gilda Mittag.