Behördliche Erlaubnis nach § 11

Das bundesweit gültige Tierschutzgesetz regelt den Umgang mit Tieren. Seit letztem Jahr ist ein Zusatz in Kraft getreten, dass Menschen, die für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung durch den Halter anleiten, eine Genehmigung der zuständigen Behörde benötigen. Dadurch soll die Qualität des Trainings und insbesondere die gewaltfreie Methodik gewährleistet werden. Als ausgebildete Hundetrainerin und Verhaltensberaterin habe ich bereits im Juli 2014 den Antrag gestellt. Nach Prüfung unseres neuen Geländes durch den zuständigen Amtsveterinärarzt ist mir am 18.12.2014 die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz erteilt worden.