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Sachkundenachweis

Seit 2013 gilt in Niedersachsen eine neue Regelung im Hundegesetz. Hundehalter müssen über einen Sachkundenachweis verfügen und ihren Hund in einem zentralen Register melden.

Zudem sollten Neuhundebesitzer vor der Aufnahme der Hundehaltung eine theoretische Sachkundeprüfung ablegen. Diese Prüfung können Sie bei uns jederzeit nach terminlicher Abstimmung absolvieren.

Der Test besteht aus 35 Fragen, die mehrere Themen rund um den Hund umfassen. Der online-gestützte Test wird inhaltlich vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt. Die Fragen beantworten Sie bei uns im Büro am PC und erhalten unmittelbar nach Abschluss der Prüfung das Ergebnis. Hierfür stehen Ihnen maximal 45 Minuten zur Verfügung.
Die praktische Sachkundeprüfung sollte der Hundehalter innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung ablegen. Vorbereitende Kurse sind übrigens nicht verpflichtend.

Die Prüfung können Sie bei uns ebenfalls jederzeit nach terminlicher Abstimmung absolvieren. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Bewertung der Sachkunde des Hundehalters, hierfür wird bsw. das "Gehen an der Leine" in öffentlichen Bereichen überprüft. Begegnungen mit anderen Personen oder mit anderen Hunden sollten dabei ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung erfolgen. Hilfsmittel wie z.B. Halti, Maulkorb, Futter oder Spielzeug sind in jeder Situation erlaubt. Die Prüfungsdauer beträgt maximal 60 Minuten und wird an mindestens zwei unterschiedlichen Orten – verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich (z.B. Grünanlage) – durchgeführt.

Bitte bringen Sie zum Prüfungstermin Ihren gültigen Personalausweis mit.

Fragen zur Sachkundeprüfung

Die neuen Regelungen des Niedersächsischen Hundegesetzes sind seit dem 01.07.2013 in Kraft. Ab diesem Datum müssen Hundehalter über einen Sachkundenachweis verfügen und ihren Hund in einem zentralen Register registrieren lassen. In Niedersachsen müssen jetzt alle Hunde gechipt und haftpflichtversichert sein. Ab dem Stichtag müssen Hundehalterinnen und -haltern darüber hinaus über einen Sachkundenachweis verfügen. Zudem hat jede/r Hundehalter/-in gem. § 6 des Hundegesetzes vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register zu melden. Die wichtigsten Informationen zum Sachkundenachweis haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Was ist die Niedersächsische Sachkundeprüfung?
Sachkundeprüfung
Der Anforderungsrahmen für eine einheitliche theoretische und praktische Sachkundeprüfung wurde von einer Facharbeitsgruppe (AG) erarbeitet. Hundehalterinnen und -halter werden ab Juli 2013 die Möglichkeit haben, den theoretischen Test online oder in Papierform zu absolvieren. Der praktische Test wird ebenfalls ab Juli 2013 von anerkannten Prüfern abgenommen. Die zu prüfenden Alltagssituationen wurden von der o.g. AG festgelegt. Eine Prüfungsordnung wird rechtzeitig zum 1. Juli 2013 vorliegen. Alle anerkannten Prüferinnen/er werden rechtzeitig vor Inkrafttreten der Verpflichtung Informationen und Zugang zu Prüfungsunterlagen erhalten.

Theoretische Prüfung Hundehaltersachkunde
Von der o.a. AG wurden zur Verfügung gestellte Fragenkataloge insbesondere des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen), des BVZ (Berufsverband zertifizierter Hundetrainer e.V.), des BHV (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen) sowie zum D.O.Q.-Test 2.0 (Dog-Owners-Qualification-Test 2.0) zu einem gemeinsamen Fragenpool zusammengefügt. Dieser überarbeitete Katalog mit mehreren hundert Fragen bildet die Grundlage des theoretischen Sachkundenachweises. Der theoretische Sachkundenachweis kann von den Hundehalterinnen und Hundehaltern als Online-Test wie auch als Papierfragebogen abgelegt werden. Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test bestehend aus 35 Fragen. Die Themenbereiche umfassen: Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit; Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht. Die Bereitstellung des Multiple-Choice-Tests erfolgt durch eine beauftragte zentrale Stelle.

Praktische Prüfung der Hundehaltersachkunde
Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Sie muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung liegt nicht auf der Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters. Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter einmal erfolgreich eine praktische Prüfung abgelegt hat, muss sie/er diese Prüfung nicht bei Anschaffung eines weiteren Hundes wiederholen. Im Falle des Haltens eines als gefährlich eingestuften Hundes muss mit diesem Hund die praktische Sachkundeprüfung erneut abgelegt werden. Die zu prüfenden Situationen und die Bewertung der Prüfung werden rechtzeitig zum Inkrafttreten der Verpflichtung im Juli 2013 bekannt gegeben.
Benötigen Hundehalter in Niedersachsen einen Sachkundenachweis?
Ja. Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst- Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden. Es steht jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter frei, sich ohne Vorbereitungskurs zur jeweiligen Sachkundeprüfung anzumelden. Jede/r Hundehalterin/-halter muss die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen.
Müssen alle Familienmitglieder einen Sachkundenachweis ablegen?
Nein. Nur die Halterin/der Halter muss seine Sachkunde nachweisen können. Die Halterin/der Halter trägt auch für Familienmitglieder und Dritte, die z.B. mit dem Hund spazieren gehen, die Verantwortung. Die Halterin/der Halter muss prüfen, ob sie/er es verantworten kann, einer anderen Person den Hund zu überlassen. Ein Hund kann von mehreren Haltern gehalten werden. Sofern Familienangehörige, die keine Halter sind (z.B. Kinder) den Haushalt verlassen (oder verlassen haben) und eine Hundehaltung aufnehmen (oder nach Juli 2011 aufgenommen haben), müssen diese Personen als Neuhundehalterinnen und -halter im Besitz eines Sachkundenachweises sein.
Gibt es Personen, die keinen Sachkundenachweis benötigen?
Ja, denn die nach § 3 Absatz 1 Satz 1 NHundG erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich
  1. innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat,
  2. Tierärztin oder Tierarzt oder Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs ist,
  3. Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat,
  4. eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als den Prüfungen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 gleichwertig anerkannt worden ist (zurzeit sind keine Prüfungen anerkannt),
  5. eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 2 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Halten von Hunden in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung für die dort gehaltenen Hunde oder zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte zur Unterhaltung einer Einrichtung hierfür besitzt,
  6. für die Betreuung eines von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder fremder Streitkräfte gehaltenen Diensthundes verantwortlich ist, oder
  7. einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.
Muss ich eine Sachkundeprüfung ablegen, wenn ich bereits mehrere Jahre einen Hund gehalten habe?
Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat. Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt nur als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Wie kann ich meine Sachkunde nachweisen?
Der Sachkundenachweis muss nicht von der Halterin/ dem Halter beim Führen des Hundes mitgeführt werden. Ab dem 1. Juli 2013 werden den anerkannten Prüfern Muster für eine Bescheinigung der Hundehaltersachkunde zur Verfügung gestellt. Personen, die keinen Sachkundenachweis benötigen müssen ihre Sachkunde durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Steuerbescheinigung, Tierärzteausweis etc.) nachweisen können. Für Hundehalterinnen und -halter, die vor dem 1. Juli 2013 einen Sachkundenachweis erbringen wollen/müssen gilt: Eine Urkunde/Bescheinigung über eine Sachkundeprüfung, die bei einem derzeit in Niedersachsen anerkannten Prüfer erfolgreich abgelegt wurde, gilt ebenfalls als Nachweis.
Wer darf Sachkundeprüfungen abnehmen?
Sachkundeprüfungen dürfen nur von anerkannten Prüferinnen und Prüfern abgenommen werden. Von der zuständigen Behörde anerkannte Prüfer/-innen werden dem Fachministerium gemeldet und dort gelistet. Ab Juli 2013 wird vom Fachministerium – unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben – eine fortlaufend geführte Liste der anerkannten Prüfer geführt. Auskunft über die erfolgte Anerkennung kann derzeit z.B. ihre Hundeschule oder die zuständige Behörde (Veterinäramt oder Ordnungsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt) geben.
Sind neben dem Niedersächsischen Sachkundenachweis weitere Prüfungen anerkannt?
Zum aktuellen Zeitpunkt sind ausschließlich Prüfer/-innen (Personen) anerkannt, keine Prüfungen per se. Da diese Prüfer/-innen als qualifiziert nach dem NHundG gelten, kann davon ausgegangen werden, dass die vor dem 1. Juli 2013 bestandene Prüfung, die von einem anerkannten Prüfer abgenommen wurde, als Nachweis der Sachkunde ausreichend ist. Sofern der Prüfer qualifiziert und von der zuständigen Behörde anerkannt ist, entsprechen auch seine momentan und in der Vergangenheit abgenommenen Prüfungen den Anforderungen des niedersächsischen Sachkundenachweises nach NHundG.
Wie erhalte ich die Befreiung vom Leinenzwang in der Stadt Hannover?
Nach Bestehen der Sachkundeprüfung in erweiterter Form mit Freilauf können Sie für sich und Ihren Hund eine "Ausnahmegenehmigung vom Leinenzwang in Park- und Grünanlagen sowie Wäldern im Stadtgebiet Hannover" beantragen.

• Anerkannt werden derzeit folgende Prüfungen:
• Begleithundeprüfung
• Hundeführerschein des VDH
• Hundeführerschein des BHV
• D.O.Q.-Test 2.0
• Niedersächsische Sachkundeprüfung

In Einzelfällen können auch weitere Prüfungen anerkannt werden, wenn sie als vergleichbar gelten. Im Zweifel sollten Sie beim zuständigen Veterinäramt nachfragen. Der Antrag wird beim Veterinäramt gestellt. Einen Antragsvordruck stellt das Veterinäramt hier zur Verfügung.

Dem Antrag muss der Nachweis der bestandenen Prüfung beigefügt werden. Der Prüfer vermerkt zudem auf der Prüfungsbescheinigung, dass der Prüfungsteil im ablenkungsarmen Bereich erfolgreich ohne Leine abgelegt wurde. Ferner wird zum Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit ein Führungszeugnis der Belegart O benötigt, welches beim Bürgeramt angefordert werden muss. Nachdem die Ausnahmegenehmigung beantragt ist, fordert das Veterinäramt zudem die Niederschrift über die praktische Prüfung (Prüfungsprotokoll) an. Hierzu müssen Sie sich in der Regel an den Prüfer wenden, der das Prüfungsprotokoll dann an das Veterinäramt weiterleitet.

Mit der Ausnahmegenehmigung ist der Hund in Ihrer Begleitung vom Leinenzwang in öffentlichen Anlagen, in Waldschongebieten, sowie in der Eilenriede zwischen Fritz-Behrens-Allee, Bernadotteallee und Hohenzollernstrasse befreit. Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nur für das geprüfte Hund-Halter-Team, d.h. wenn Sie die Prüfung mit Ihrem Hund abgelegt haben, können auch nur Sie den Antrag stellen und es dürfen nur Sie Ihren Hund an den entsprechenden Stellen frei laufen lassen. Die Ausnahmegenehmigung ist dabei stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Der Leinenzwang im Stadtbezirk Mitte (Stadtteile Mitte, Oststadt, Zoo und Calenberger Neustadt), sowie in Fußgängerzonen, Einkaufszentren und im 50m-Radius um Kindergärten und Schulen gilt für alle Hunde unabhängig einer Ausnahmegenehmigung. Ebenso gilt der Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit in Wald und freier Landschaft für alle Hunde. Als freie Landschaft zählt in Hannover derzeit lediglich die Alte Bult.
Wo finde ich weitere Informationen zur Sachkundeprüfung?
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Was muss ich zur Sachkundeprüfung mitbringen?
für die Theoretische Sachkundeprüfung:
  • gültigen Personalausweis
  • Prüfungsgebühr in bar
für die Praktische Sachkundeprüfung:
  • gültigen Personalausweis
  • Versicherungsnachweis über die Hundehalterhaftpflicht
  • Impfausweis für den Hund
  • Nachweis der bestandenen "Theoretischen Sachkundeprüfung"
    (nicht erforderlich, wenn Sie diese bereits bei uns absolviert haben)
  • Prüfungsgebühr in bar
Wo finde ich Beispielfragen zum Lernen?
Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einige Beispielfragen bereitgestellt, die Sie hier als PDF abrufen können. Zum Üben eignet sich natürlich auch immer ein gutes Buch zum Thema. Die empfohlenen Literaturvorschläge finden Sie hier ebenfalls als PDF. Im Google-Playstore finden Sie eine kostengünstige App, die auf die theoretischen Prüfung zum Hundeführerschein des BHV vorbereitet. Hier gilt zu beachten, dass die Fragen nicht identisch mit der Sachkundeprüfung sind und die spezifisch niedersächsischen Fragen fehlen.

Darüberhinaus gibt es im Netz viele einfache Fragenkataloge zu finden, die zum Üben geeignet sind. Die Fragestellungen dürften nicht immer identisch sein und wir haben häufiger auch schon mal Missverständliches dabei vorgefunden. Einige Anbieter von Beispielfragen finden Sie hier:


Wenn Sie eine persönliche Empfehlung von uns haben möchten, dann rufen Sie einfach durch.

Wie kann ich mich für die "Praktische Prüfung" vorbereiten?
Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. In der Prüfung liegt der Augenmerk auf den Hundehalter und nicht auf den Hund.

Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskurs dazu ist nicht zwingend nötig. Mit den vermittelten Inhalten aus unserem Stadttraining sind Sie zumeist gut für die Prüfung vorbereitet. In Einzelfällen ist darüberhinaus sinnvoll im Rahmen eines Individualtrainings im Vorfeld ohne Prüfungsdruck alle wesentlichen Fragen und den Ablauf der Prüfung zu besprechen.
Theoretische Sachkundeprüfung:
35 Fragen online-gestützt am PC bei uns im Büro
Zeit: max. 45 Minuten
Kosten: 68,– €* 

Praktische Sachkundeprüfung:
an mindestens zwei unterschiedlichen Orten im öffentlichen Bereich
Zeit: ca. 60 Minuten
Kosten: 92,– €*

*Preise inkl. ges. MwSt. 
Haben Sie noch weitere Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren – dann rufen Sie uns an. 
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Die Welpenschule

Training für Hund & Mensch
Inh. Gilda Mittag

Behördliche Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden gem. §11 Tierschutzgesetz.

Zugelassen als Prüferin für den Sachkundenachweis gem. NHundG
Hundeerzieherin und Verhaltenberaterin und Prüferin für den Hundeführerschein nach BHV e.V.

Adresse

  • Adresse

    Trainingsgelände:
    Hundefreizeitpark in Benthe
    Hermann-Löns-Straße 22
    30952 Ronnenberg (OT Benthe)

    Büro:
    Große Bergstraße 54
    30989 Gehrden